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Neue Verordnung: Lockdown im Osten

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Die mit 1. April um 00:00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung sieht für Wien
und nun auch für Niederösterreich und das Burgenland bis inklusive 10. April Verschärfungen vor.
Quelle (c) SPORT AUSTRIA

Es gelten dabei die bekannten Ausgangsbeschränkungen nun ganztägig.
Für den Sport bedeutet das vor allem:

  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden
  • Veranstaltungen (z.B. Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit aber auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten) sind vorerst untersagt
  • Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden
  • Spitzensport ist weiterhin möglich.

Die ab 1.4. gültige Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_139/BGBLA_2021_II_139.html

Weitere Details wie immer unter unseren FAQ:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Klarstellung: Eltern-Kind-Turnen möglich (betrifft vorerst nicht Wien, NÖ, Burgenland)
Zwischen 6 und 20 Uhr können im Freien Veranstaltungen mit max. zehn Kindern und zwei volljährigen Betreuungspersonen/TrainerInnen stattfinden.

Kinder unter 6 Jahren dürfen außerdem durch ein Elternteil oder eine enge Bezugsperson begleitet werden, da diese als für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Personen gezählt werden.
Zu Personen aus anderen Haushalten sind mindestens zwei Meter Abstand einzuhalten.

Alle Betreuungspersonen, Eltern und enge Bezugspersonen benötigen ein negatives Test-Ergebnis (Antigen-Tests oder molekularbiologischer SARS-CoV-2 Test), das nicht älter als sieben Tage ist.
Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Für Kinder besteht keine Testverpflichtung. 

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Neue Verordnung: Lockdown im Osten

31/03/21 10:12

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